Michaela Walter
Das Kleine Hotel Iphofen
Inhaberin Michaela Walter
Mainbernheimer Str. 10
97346 Iphofen
Tel. +49 (0)9323 1246
mobil +49 (0)176 105 33 22 0
Email: info@das-kleine-hotel-iphofen.de
Umsatzsteuer ID: DE 270074833
Gerichtsstand: AG Kitzingen/ LG Würzburg
Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV:
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND DIE HAUSREGELN FÜR DAS KLEINE
HOTEL & das ACHTELE, DIE KLEINE WEINWIRTSCHAFT
Es gelten prinzipiell die vertraglichen Bestimmungen des BGBs, so keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen
getroffen wurden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gäste des Hotels "DAS KLEINE HOTEL IPHOFEN", und für alle Gäste
die Platzreservierung in unserem „ACHTELE, DIE KLEINE WEINWIRTSCHAFT" und für Buchungen für
"BALTHAZAR APARTMENT" nachfolgend der Einfachheit nur "Hotel" genannt, so diese vom BGB nicht geregelt sind
oder die Regelungen des BGB durch Sondervereinbarungen schriftlich in dem ein oder anderen Punkt geändert und
vereinbart wurden.
Die reinen Hausregeln gelten für alle Verträge im gleichem Maße.
CANABIS:
Unser Haus ist generell und entschieden gegen den Konsum von Canabis.
Aus diesem Grunde ist das Mitführen und das Rauchen und/oder der Gebrauch von Canabis nicht gestattet.
Das Mitführen und/oder der Gebrauch von Canabis aus gesundheitlichen Grunden ist vorab anzuzeigen und
nachzuweisen und nur mit unserer schriftlichen Bestätigung möglich.
Bei Zuwiderhandlung werden Gäste des Hauses verwiesen, der Gesamtbetrag der Buchung ist zu zahlen.
Schadensansprüche, auch von Gästen oder Dritten bei Gebrauch oder Mitführen von Canabis werden dem Gast
in Rechnung gestellt.
Vielen Dank für Ihr Verständis.
NACHTRUHE ab 22 Uhr:
Nachtruhe ist ab 22 Uhr.
Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn und unsere Hausgäste bitten wir Sie, nach 22 Uhr auf
den
Zimmer- Terrassen oder im Garten, der Nachtruhe angepasst, sehr leise zu sein und ab 22 Uhr nicht mehr in Gruppen
zusammen zu sitzen. Nach 22 Uhr sind nur maximal zwei Personen ganz leise auf einer Terrasse erlaubt.
( Wir haben leider sehr anzeigewütige Nachbarn, die eine strikte Einhaltung der Nachtruhe regelmäßig mit Anzeigen einfordern )
Bei Zuwiderhandlung werden die Gäste des Hauses verwiesen, der Gesamtbetrag der Buchung ist zu zahlen. Schadenersatz, auch von
anderen Gästen, von Nachbarn oder von Dritten wird dem Gast*innen/ Gästen/ Gästinnen in Rechnung gestellt, der die Nachtruhe stört
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 16 Uhr (Anreisetag) bis 11 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis komplett zu zahlen. Bei explizit abgesprochenen und schriftlich bestätigten, ausführlichen
Storierungsvereinbarungen betragen nach Erfahrungssätzen die Einsparungen bei dem gebuchten Übernachtungspreis
und bei Speisen und Getränken 20% des gesamten Preise.
4. Gerichtsstand ist das AG Kitzingen und das LG Würzburg
5. Es fallen genrell dann keine Kosten für eine frühzeitige Stornierungen an, so die Zimmer und/oder Plätze nach bestätigter
Stornierung wieder verkauft werden können.
6. Der digitale Meldeschein ist Bestandteil unseres Beherbergungsvertrages.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und HAZSREGELN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (AGBH 8.0)...................................... 5
1 GELTUNGSBEREICH ...................................................................................................................................... 5
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG.......................................................................................... 5
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG .......................................................................................... 5
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)........................................................... 6
5 RÜCKTRITT DES HOTELS ............................................................................................................................... 6
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE ................................................................................ 7
7 HAFTUNG DES HOTELS ................................................................................................................................. 7
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN.............................................................................................................................. 8
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) als auch für die Platz- Buchungen in unserem Restaurant. Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag sowie Platzbuchung für unsere Menüabende in unserem
Restaurant.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken sowie die Weitervergabe der Plätze in unserem Restaurant bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der
Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes und von Dritten wie Portalen, Reiseagenturen, Vermittlern
und anderen, finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags/ Anfrage des
Kunden/ Gastes durch das Hotel zustande. Buchungen werden vom Hotel schriftlich bestätigt und haben erst dann
Gültigkeit.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern
letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Tisch- Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast
direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden
Preise, Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen
Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler
Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate überschreitet. Bei außergewöhnlichen Preissteigerungen behalten wir uns vor, die Preise diesbezüglich anzupassen.
3.4 Zahlungen durch Firmenkreditkarten werden mit 5% des Gesamtbetrages berechnet.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung
vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzugzu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast den vollen Betrag zu verlangen und über die Kreditkarte
einzuziehen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform variiert vereinbart
werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen
unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges,
ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem
Vertrag zu verlangen,
soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Gast von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rück-
trittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel
der Vertragsaufhebung oder einer Vertragsänderung ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung oder Bestätigung
einer Stornierung bedeutet keine Vertragsaufhebung oder Vertragsänderung.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatz- ansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts-
oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die
vereinbarte und volle Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des/ der stornierten Zimmer sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung
einer Option oder eines Abruf-Kontingents, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder vereinbarte
Sicherheitsleistung und andere vereinbarte Dokumente auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen
oder geforderter Angaben gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Korrekten
Adressdaten, Zahlungsfähigkeit, die Sicherheitshinterlegung einer Kreditkarte oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw.Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht aus-
drücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfü-
gung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen,
ab 15:00 Uhr 90%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen,
dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs- sigen Pflichtverletzung
des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten
des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages erst ermöglichen und
auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser
Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Ho-
tels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu behe- ben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel
empfiehlt die
Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem
Wert von mehr als 400 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 1.500 Euro einzubringen wünscht,
bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. Dies gilt auch für Fahrräder, Motorräder und anderem.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel nicht ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit
dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung
von Post und Warensendungen übernehmen.
Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Ankunfts- und Abreisezeiten
CHECK-IN 15.00h - 18.00h
CHECK-OUT 9.00h - 11.00h
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Der Check-in für Gäste ist von 15.00 bis 18.00 Uhr möglich. Spätere Anreisen müssen vorab bekanntgegeben
und abgesprochen werden.
Die Gäste erhalten dann für einen Check-in nach 18:00 Uhr telefonisch persönlich Informationen.
Anreisen und Check-in an Wochenenden ( Freitag und Samstag), Sonn- und Feiertagen bitte generell
immer nach Absprache. Anreisen bis 22 Uhr sind ohne Aufpreis, Anreisen ab 22 Uhr mit einem Aufpreis von 30 Euro
möglich. Nach Mitternacht sind Anreisen nicht mehr möglich.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers von
12 Uhr bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 90%.
Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist.
9 Verbotene Gegenstände, offenes Feuer, Kerzen, Drogen
Unser Haus ist generell und entschieden gegen den Konsum von Canabis und anderen Drogen.
Aus diesem Grunde ist das Mitführen und das Rauchen und/oder der Gebrauch von Canabis udn anderen Drogen nicht
gestattet. Das Mitführen und/oder der Gebrauch von Canabis und anderen Drogen aus gesundheitlichen Grunden ist
vorab anzuzeigen und nachzuweisen und nur mit unserer schriftlichen Bestätigung möglich.
Bei Zuwiderhandlung werden Gäste des Hauses verwiesen, der Gesamtbetrag der Buchung ist zu zahlen.
Schadensansprüche, auch von Gästen oder Dritten bei Gebrauch oder Mitführen von Canabis werden dem Gast
in Rechnung gestellt.
Rauchen ist ausschieslsich außerhalb der Zimmer gestattet.
Der Konsum von Alkohol ist in Maßen ist gestattet.
Die Benutzung von elektrischen Geräten wie z.B. Toastern, Wasserkochern, Kaffeemaschinen sowie Elektro-
oder Gaskochern ist nicht gestattet. Offenes Feuer und das Brennen von Kerzen ist aus Sicherheitsgründen
nicht gestattet.
10 Verzehren, Aufwärmen und Kochen von mitgebrachten Speisen und Getränken
Das Verzehren, das Bereiten, das Kochen, das Aufwärmen selbst mitgebrachter Speisen und Getränke im
Hotelzimmer und/oder im Garten, auf den Terrassen, im Salon oder sonst im Hotel
ist nicht gestattet und Bedarf der Zustimmung des Hotels. Das Hotel behält sich bei einem Verstoß vor,
jederzeit ein Korkgeld von 20 Euro pro begonnener, verzehrter Flasche Wein/ Sekt und eine zusätzlichen
Service- Gebühr von 10 Euro/Person in Rechnung zu stellen.
Das Hotel behält sich auch vor, pro verzehrter und mitgebrachter Speisen ein Tellergeld von 10 Euro/
Person inklusive einem Servicegeld in Rechnung zu stellen. Hierdurch anfallende Reinigungskosten werden
extra berechnet.
11 Hotelvorschriften
Gäste haben sich an die im Hotel geltenden, angemessenen Vorschriften und Verfahren, insbesondere der
Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen, der Sicherheitsverfahren und der gesetzlichen
Anmeldebestimmungen zu halten.
12 Kinder
Kinder unter 14 Jahren müssen sich jederzeit in der Aufsicht eines erwachsenen Gastes befinden.
Das Hotel übernimmt keine Haftung jeglicher Art für Kinder unter 18 Jahren.
Kinder dürfen nihct alleine im Hotel bleiben.
13 Hunde und Haustiere
Hunde und Haustiere können im Hotel nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung gegen
Entgelt aufgenommen werden. Eine Ablehnung bei vorzeitiger Abfrage steht dem Hotel jederzeit frei.
Das Mitbringen von Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung durch des Hotels. Der Gast ist dazu verpflichtet, den
Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab anzuzeigen. Eine Ablehnung der Beherbergung von Hunden steht dem Hotel jederzeit
und ohne Angabe von Gründen frei. Wenn das Hotel dem Mitbringen von Haustieren zustimmt, so geschieht
dies unter der Voraussetzung, dass die Tiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von
ansteckenden Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für das Hotelpersonal oder andere Hotelgäste darstellen.
Eine Haftpflichtversicherung für jedes mitgebrachte Tier ist Voraussetzung für die Buchung. Wenn Sie sich außerhalb
des Hotels aufhalten, bitten wir Sie, die Haustiere nicht alleine im Zimmer zu hinterlassen.
Falls Sie Ihr Haustier für das Frühstück allein im Zimmer zurücklassen, bitten wir Sie das Nicht-Stören-Schild an der
Außenseite der Zimmertür anzubringen um zu vermeiden, dass unser Reinigungspersonal die Räume in dieser Zeit
betritt. Gerne können Sie unsere Mitarbeiter an der Rezeption informieren zu welcher Zeit die Zimmerreinigung während
der betrieblichen Arbeitszeiten unserer Zimmerdamen möglich wäre. Für jede entstandene Beschädigung der
Zimmereinrichtung wird eine Gebühr bis zur Höhe der Neuanschaffung erhoben. Des Weiteren besteht im Hotel und auf
dem Hotelgrundstück absolute Anleinpflicht für Hunde. Das Baden der Tier in Bächen, Flüssen, Seen oder ähnlichem,
so wie das abduschen oder ein regennasses Tier ist in den Zimmern nicht gestattet. Sollte der Geruch des Tieres das
vermieten des Zimmers am Tag der Abreise und/oder länger nicht möglich machen, so werden ebenfalls Gebühren für den Ausfall
sowie für den entstandenen Schaden durch Up- grade, Nichtvermietung und Zusatzkosten berechnet, welche anfallen, weil Gäste in anderen
Beherbergungen untergebracht werden müssen.
Sollte die Hausordnung oder andere Gäste durch das Tier gestört werden, behält sich das Hotel das Recht vor, den Gastaufnahmevertrag
kostenpflichtig und zum vollen Buchungspreis aufzuheben. Tieren ist es nicht gestattet sich in Betten, auf Polstern, Stühlen, Sofas und ähnlichem aufzuhalten. Jedweder Schaden und Ausfälle werden in voller Höhe dem Hundebesitzer berechnet.
Läufige Hündinnen sind aus Rücksicht auf unsere andern Gäste nicht erlaubt, Hunde, welche deshaöb dann nachts im Auto schlafen
müssen, ebenfalls nicht. In einem solchenFall btten wir Sie, gemeinsam mit Ihrem Hund das Haus zu verlassen. Koten für die Buchung werden nihct rückerstattet.
14 W-LAN Nutzung
DAS KLEINE HOTEL gewährt seinen Gästen kostenlosen Zugang zum Internet über W-Lan, wenn die
folgenden Regeln eingehalten werden:
für die Nutzung des Zugangs sind die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht,
Urheberrecht und Strafrecht von den Gästen zu beachten. Insbesondere dürfen keine Urheberrechte
an Filmen, Musikstücken o. Ä. verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet Tauschbösen. Der Zugang
zum Internet ist nur Personenbezogen auf den im Hotel registrierten Gast. Es ist untersagt, die Passwörter und
Kennwörter Dritten zugänglich zu machen.
Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit der von den Gästen genutzten privaten Geräte.
Die Verantwortung hierfür liegt beim Gast allein.
15 Verwendung unserer Namen zum Zwecke des Profits
Wird unser Name, unsere personenbezogenen Daten, unser Betriebsname, unsere Bilder und/oder unsere Daten und
Hintergrunddateien und/ oder Rankings, Bewertungen ,
Punkte, Sterne oder sonstigem mit unseren Betrieben und/oder Unternehmungen zum Zwecke des Profits oder
der Werbung auf Webseiten und/oder Plattformen und/oder in sonstiger Form im Netz und/oder in anderem Zusammenhang
verwendet und veröffentlicht, ohne unser
Einverständnis und/oder ohne mit uns einen Vertrag abgeschlossen zu haben, so fallen für jeden begonnen Monat automatisch
eineVertrags- Pauschale von 6.000 Euro netto
mit sofortiger Wirkung an, ganz gleich, ob privat und/oder geschäftlich genutzt oder definiert, sobald wir Sie darauf aufmerksam
gemacht haben.
16 Bewertungen im Internet
Nur unsere Gäste haben das Recht durch ihren bestätigten Aufenthalt in unseren Unternehmen, objektive Bewertungen
auf unseren Seiten abzugeben. Bewertungen auf anderen Plattformen ausser den von uns dem Gast gegenüber vertraglich autorisierten,
sind für niemanden erlaubt und werden von uns nicht akzeptiert.
Bewertungen, für welche kein Nachweis = Rechnung oder Kassenbon erbracht werden kann, dass der Bewertende
wirklich und wann unser Gast war und welche nicht gänzlich und allumfänglich und unwiderruflich unverzüglich
nach unserer Anzeige aus dem Netz genommen werden, sind pro Bewertung mit einem
jährlichen Schadensersatz von 20% unseres jeweiligen Jahresumsatzes,
pro begonnenem Jahr, so lange jährlich sowohl vom Betreiber der Webseite die diese Bewertung zulässt, als auch vom
unrechtmäßigen Bewerter/ Verfasser selbst, auszugleichen, bis diese aus dem Netz genommen wird.
Dem Gast ist untersagt Bilder und Fotos im Hotel zu erstellen. Dem Gast ist untersagt, Bilder und Fotos über uns und/oder das Haus innen
wie aussen und/oder über die Räumlichkeiten und/oder unseren Besitz und/oder unser Eigentum und/oder das Anwesen ins Netz zu stellen.
Dies ist nur dem Hotel selbst gestattet. Zuwiderhandlung und Unterlassung die Bilder nach Aufforderung unverzüglich
aus dem Netz zu nehmen wird mit 2000 Euro pro unerlaubt eingestelltem Bild und einer Unterlassungsklage
geahndet .
(1) Auf Gutscheine ohne Angabe eines spezifischen Termins/Zeitraums finden die nachfolgenden Regelungen
Anwendung, auch wenn die Gutscheine für eine Pauschalreise ausgestellt werden sollten.
(2) Die Gutscheine können auf keinen Fall ganz oder teilweise gegen Barmittel umgetauscht werden.
(3) Sie müssen unbedingt während ihrer Gültigkeitsdauer verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
können sie nicht mehr Gegenstand einer Erstattung oder irgendeiner Verwendung sein.
(4) Die Leistungs-Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahr. Die Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit
mit dem Ende des zweiten Jahres nach dem Datum der Ausstellung des Gutscheins. Die Gültigkeit der Wert-Gutscheine
richtet sich nach dem Gesetz.
(5) Die Wert-Gutscheine können nur mit dem Wert eingelöst werden, der in Euro auf dem Geschenk
Gutschein aufgeführt ist. Es werden keine Barauszahlungen oder Rückerstattung gewährt.
6) Gutscheine können nur direkt eingelöst werden, Gutscheine können nicht mit Buchungen über Portale
verrechnet werden.
19 Nachtruhe
Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens. Dies ist strikt einzuhalten. Zuwiderhandeln wird mit Verweis aus dem Hotel
bei Bezahlung des Gesamtbetrages der Buchung geahndet. Auf den Terassen und im Garten ist die Nachtruhe ebenso
einzuhalten wir innerhalb des Hotels oder vor dem Hotel beim Kommen oder Verlassen des Hotels.
19 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäfts-
bedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstrei- tigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr ... [97346 Iphofen, Mainbernheimer Str 10].
Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
gilt als Gerichtsstand das AG Kitzingen oder das LG Würzburg.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-
Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS- Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Oder wahlweise einfügen:
Das Hotel verpflichtet sich zur Teilnahme. Weiterer Hinweis auf der OS-Plattform, vgl. Art. 14 Abs. 2 ODR-Verordnung.
Gültig ab 2023
DAS KLEINE HOTEL IPHOFEN
Mainbernheimer Str 10
Quelle: Impressum-Vorlage von www.juraforum.de
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